SEPA

Spätestens seit der Einführung des Euro im Jahre 1999 als Währung auf dem Papier und der Einführung der Scheine und Münzen in 2002 ist klar, der europäische Raum hat sich zusammengeschlossen. Man will eine Einheit bilden, die den einzelnen Teilnehmerländern leichtere Zahlungsmöglichkeiten auch grenzüberschreitend bietet. Mit dem Euro hat das Ganze ja nun schon prima geklappt – doch nun soll in Europa auch ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum entstehen. Dieser wird häufig auch als SEPA, also als Single Euro Payments Area bezeichnet.

Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen der SEPA Überweisung, der SEPA Lastschrift und der SEPA-Kartenzahlung. Damit soll es auch Ihnen erleichtert werden, Zahlungen ins Ausland durchzuführen oder solche zu empfangen. Der große Vorteil: SEPA kann dabei im inländischen Zahlungsverkehr genauso eingesetzt werden, wie auch für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU.

SEPA-Überweisung

Die SEPA Überweisung ist bereits seit Anfang dieses Jahres verfügbar. Sie ähnelt dabei der EU-Standardüberweisung. Mittels IBAN und BIC werden Empfänger und Zahlender eindeutig identifiziert. Ferner ist es möglich dank der SEPA Überweisung möglich, Gelder deutlich schneller auf dem Empfängerkonto zu verbuchen. In der Regel sollen hier maximal drei Bankarbeitstage, ab 2012 sogar nur noch ein Bankarbeitstag benötigt werden.
Der Mittelstandsblog hat in einem Podcast das wichtigste zum Thema zusammengefasst.

SEPA-Lastschrift

Die SEPA Lastschrift funktioniert ganz ähnlich wie die bisher bekannte Einzugsermächtigung. Der Zahlungsempfänger benötigt ein so genanntes SEPA Mandat. Damit beauftragt der Zahlende den Zahlungsempfänger mit der Abbuchung des Betrages von seinem Girokonto. Auch hier werden ausschließlich IBAN und BIC benötigt, um beide Parteien eindeutig zu identifizieren. Die SEPA Lastschrift kann ebenfalls für in- und ausländische Zahlungen eingesetzt werden. Unternehmen, die heute ihre Kundengelder per Lastschrift einziehen, müssen das gesamte Mandat auf das SEPA Verfahren umstellen lassen, um auch mit diesem entsprechend abbuchen zu können. Bei einmaligen Abbuchungen und der ersten Abbuchung muss die SEPA Lastschrift der Bank fünf Tage vor Fälligkeit vorliegen, bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens zwei Tage vorher. Die Lastschriften können binnen acht Wochen (bisher bei deutschen Lastschriften sechs Wochen nach Zugang des Kontoauszuges) zurückgebucht werden. Sollte kein unterschriebenes SEPA Lastschrift Mandat vorliegen, können Sie die Lastschrift sogar bis zu 13 Monate nach Abbuchung zurück buchen. Die genauen Regelungen zum SEPA Lastschriftverfahren wurden bereits 2007 beschlossen, müssen aber noch bis zum 01.11.2009 in nationales Recht umgewandelt werden, damit alles reibungslos funktioniert. Deshalb können Ihnen die Banken das Verfahren auch erst ab Ende 2009 anbieten.

SEPA bietet vor allen Dingen Unternehmen große Vorteile. Die Computerwoche stellt in ihrem Blog kurz vor wie man SOA (Service Orientierte Architekturen) im Zuge der Umstellung auf SEPA nutzen kann. So können alle Kunden aus dem europäischen Raum gleichermaßen behandelt werden. Die einzige Einschränkung: Sämtliche SEPA Verfahren können nur in Euro erfolgen. Für ausländische Währungen müssen entsprechend Auslandsüberweisungen usw. ausgeführt werden. Durch die Vereinheitlichung haben es Unternehmen jedoch deutlich leichter, alle Kunden gleich zu behandeln. Zudem profitieren sie von den Fälligkeitsterminen und können so die eigene Liquidität besser planen, als bisher. Ferner ist es auch möglich, die Debitkarten oder Kreditkarten zu akzeptieren. Als Unternehmen bietet sich Ihnen der Vorteil, dass Sie mit Umstellung auf das SEPA Verfahren auch ausländische Kunden gewinnen können, da diese ohne großen Aufwand ebenfalls bei Ihnen bezahlen können.

Als Verbraucher hingegen erhalten Sie mit dem SEPA Verfahren ebenfalls Vorteile, was vor allen Dingen auf die geringeren Kosten für Zahlungen ins Ausland bedingt ist. Sie sollten deshalb genau prüfen, ob Sie nicht doch lieber die SEPA Verfahren, als die herkömmlichen Verfahren, die im Übrigen auch weiterhin verwendet werden können, anwenden sollten.


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