Der Datenklau und der Reibach der Datenhändler
Bußgelder bringen bei einer bestimmten Sorte von Verbrechern schon lange nichts mehr. Das ist hinlänglich bekannt und wird sich wohl auch nicht mehr ändern. Ein kleines Bußgeld gegen einen großen Reibach, wer würde dieses dann nicht in Kauf nehmen? Unsere Justizministerin, Brigitte Zypries, bläst nun in ein anderes Horn und will eine eindeutige Verschärfung des Datenschutzgesetzes. In Zukunft sollen, wenn es nach Frau Zypries geht, die Datenhändler alle Gewinne aus dem Datenklau an den Staat abgeben müssen.
Zwar sind die Bußgelder eigentlich nicht gerade gering, aber die Justizministerin sagte auch: „Es sind bereits Bußgelder von bis zu 250.000 Euro vorgesehen. Dieser Rahmen wird aber in der Praxis wohl bei Weitem nicht ausgeschöpft“.
In der „Passauer Neuen Presse ging sie aber noch weiter und warf deutlich ein: „Mein Vorschlag ist, im Bundesdatenschutzgesetz die Möglichkeit einer Gewinnabschöpfung einzuführen“. Jeder einzelne Cent, der so durch die illegalen Machenschaften mit geklauten Daten eingenommen würde müsste dann wieder abgegeben werden. Aufgrund dieser Maßnahmen würde sich dann jedes Unternehmen den gründlichen Überlegungen stellen, ob sich angesichts der Strafe das Risiko noch lohnt, mit gestohlenen Daten Geschäfte zu machen. In den USA sorgt diesbezüglich ja gerade ein Fall für Schlagzeilen, bei dem es darum geht, dass 40 Millionen Kreditkartendaten gestohlen wurden.
Eine Verankerung des Schutzes der Bürgerdaten im Grundgesetz sieht Brigitte Zypries jedoch mit skeptischem Blick. Ihre Meinung dazu sagt sie deshalb auch frei heraus. „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat seit 25 Jahren eine enorme Wirkung, ohne dass es ausdrücklich im Grundgesetz steht. Wir sollten acht geben, dass wir unsere Verfassung nicht mit reiner politischer Symbolik überfrachten“.
Wichtig ist jedoch, dass von staatlicher Seite eingegriffen wird bei dem Datenklau und den dubiosen Machenschaften damit. Der Skandal um Datendiebstähle und ihre missbräuchliche Verwendung weitet sich immer mehr aus und muss zwingend ins Visier der Behörden genommen werden. Und zwar nicht nur via Bußgeldern, die sowieso nur Peanuts sein mögen angesichts der Einnahmen der Datendiebe und der Verwender der illegal besorgten Daten. sondern auch durch andere Regelungen.
Die Bürger unseres Landes sind weiter sehr verunsichert angesichts der Dimension, in der sich die Datendiebstahl inzwischen offensichtlich gemacht hat. Deshalb können immer wieder nur zwei wichtige Ratschläge gelten: Eine gründliche Überprüfung der Kontoauszüge vom Girokonto oder der Kreditkarte auf nicht gewollte Abbuchungen und keine Gespräche mit Callcenter-Mitarbeitern führen, die man nicht ausdrücklich um einen Anruf gebeten hatte. Und sollten diese dann doch im Gespräch drängend und drohend werden: Mit einer Anzeige bei der Polizei drohen und dann auflegen, und sich danach genaue Uhrzeit des Anrufs und den Namen des Unternehmens aufschreiben, in dessen Auftrag das Callcenter tätig ist.
