BGH: Sparkassen müssen Visa Kreditkarten an Automaten erlauben
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihre Geldautomaten nicht für Kreditkarten einzelner Banken sperren dürfen. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG) aus dem Juni 2010 und wiesen gleichzeitig eine Beschwerde der Sparkasse Ingolstadt ab (Az. KZR 82/10).
Geklagt hatte Deutschlands größte Direktbank ING-DiBa gemeinsam mit der TARGOBANK sowie der Volkswagen Bank gegen die genannte Sparkasse, die ihre Geldautomaten für Kunden der Institute sperrte. Die Sparkasse störte, dass diverse Direktbanken keine Girokarten ausgeben, sondern lediglich Visa Kreditkarten. Die Abhebungskosten für die Kunden tragen darüber hinaus die Direktbanken. Weil Sparkassen und Genossenschaftsbanken für die Abhebung via Girokarte deutlich mehr verlangen, entgehen ihnen dadurch Gebühren.
Der Leiter des Kartenbereichs bei der TARGOBANK Frank Kirchner erklärte, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei ein „Sieg für die Verbraucher“. Es sei zudem auffällig, dass die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken ihre Geldautomaten nur den Visa-Karten von Anbietern verweigerten, die ihren Kunden kostenlose Bargeldabhebungen möglich machten.
