Der Diebstahl einer EC-Karte und seine Folgen

Bloged in News von admin Freitag Februar 8, 2008

Stellen Sie sich vor, Ihre Kreditkarte wird gestohlen und das Konto leergeräumt. Wenn Sie nun Hilfe von Ihrer Bank erwarten, dann werden Sie oft enttäuscht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fällte jüngst ein Urteil, welches den Bankkunden und Verbraucherschützer gar nicht schmecken dürfte. So wurde entschieden (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.1.2008 – Az: 23 U 38/05), dass bei Diebstahl der EC-Karte und der daraus entstandene finanzielle Schaden von dem Karteninhaber selbst getragen werden muss. Sie begründeten dies so: Es sei fast unmöglich, den PIN der Karte zu knacken. Also müsse davon ausgegangen werden, dass der Karteninhaber gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Es sei denn, der Karteninhaber kann beweisen, dass der Geldautomat oder der EC-Terminal defekt war. In einem solchen Fall müsste dann die Bank für die finanziellen Schäden aufkommen. Immerhin wurden im vorigen Jahr rund 10.000 Fälle von Datenklau bekannt. Wie im finanzblog24.net zu lesen ist, wurden im Jahr 2007 bundesweit 459 Geldautomaten manipuliert, dies ist eine Steigerung von 45 Prozent zum Vorjahr.

Die Methoden der Datendiebe heißen Schuler-Surfen, libanesische Schlinge oder Skimming.

Während das Opfer seine PIN in den Automaten eingibt, blickt der Betrüger dem Opfer über die Schulter (Schuler-Surfen). Anschließend wird versucht, die EC-Karte dem Besitzer zu entwenden.

Eine andere Variante ist die libanesische Schlinge. Mit ihr wird verhindert, dass die EC-Karte aus dem Automaten wieder entnommen werden kann. Der Betrüger beobachtet dies und fordert das Opfer auf, seine PIN zum wiederholten Male einzugeben, um vielleicht jetzt die Karte zurück zu bekommen. Das Opfer geht ohne Karte wieder und der Täter holt sich die Karte mit Hilfe der libanesischen Schlinge zurück. Jetzt kann der Täter ungestört von dieser Geldkarte beliebige Summen abheben.

Beim Skimming wird ein Vorsatzgerät auf den Karteneinzugsschlitz montiert. Auf diese Weise werden die Daten von der EC-Karte ausgelesen und eine Videokamera zeichnet von oben den verwendeten PIN auf. Wie leicht es ist, eine Aufzeichnung der PIN zu bekommen, zeigt ein Video auf www.tttz.de. Die Täter können jetzt eine funktionierende Karte nachbauen. Da diese Kopie nicht mit dem Echtheitsmerkmal (EMV-Chip) ausgestattet ist, kann diese nur im Ausland eingesetzt werden.

Wie der Verfasser des Blogs www.finanz-geld.de geschrieben hat, sollte man zudem die „Sicherheit verbessern“, um künftig dem Missbrauch von EC-Karten ein Ende zu setzen. Das Gleiche gilt auch für die Kreditkarten von Visa Card MasterCard. Denn immer mehr Leute nutzen eine kostenlose Kreditkarte, um sich am Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen.

One Response to “Der Diebstahl einer EC-Karte und seine Folgen”

  1. [...] dass die Haftungsgrenze nur gilt, wenn man seinen Kreditkartenanbieter umgehend über einen Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte informiert. Dies gestaltet sich dank spezieller Notfall-Hotlines [...]

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